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Communiqué 14.03.2010
14.03.2010
Autor: VSHF

TG - Weiteres richterliches Vergehen gegen einen Thurgauer Bauer

Bezirksgericht Weinfelden rekordverdächtig

 

Darauf angesprochene Staatsrechtler stufen die Thurgauer Verfolgungsbehörden, geht es um Industriehanf-Angelegenheiten, als problematisch  bis rechtsbeugerisch ein. In der Schweizer Landschaft im Wesen einzigartig und, was den Kontrast mit den anderen Kantonen erhöht: Die Polizeiverzeigungen werden bearbeitet von anderen, zum Statthalteramt promovierten Polizisten, juristisch ungeschult, landwirtschaftlich ungelernt und dennoch zum Erlass von Strafverfügungen gegen Bauern befähigt.

 

Die Folgen - fundamentale Grundrechte werden verneint, Gesetze vertauscht, zwingende Fristen massiv überschritten, Ordnungsvorschriften verletzt, Eigentumsrechte beschnitten - zeitigen sich in einer Flut von Rekursen und gegenwärtig laufenden Prozessen über einen selben Gegenstand: Hanffütterung an Nutztiere, der anderswo, anfangend im Nachbarskanton St. Gallen, als legal und problemlos abgeschrieben ist. Das Obergericht Bern dazu: ”Hanffütterung ist unbedenklich”. Sinngemäss gleich der damalige Chef des Thurgauer Landwirtschaftsamts, H. Stettler (14.12.2005): „Bis heute ist wissenschaftlich nicht belegt, dass die Verfütterung von Hanf mit einem hohen THC-Gehalt den betroffenen Lebewesen Schaden zufügt. Auf dieser Basis kann das Verfütterungsverbot für Hanf rechtlich nicht sauber abgestützt werden.“

 

Die erstinstanzliche Richterschaft, die sich mit den Bauernrekursen abgibt, wirkt ebenso unbeholfen, verkennt die Materie und versteigt sich in Positionen, die die Rechtsstaatlichkeit wanken lässt. So ergangen am Bezirksgericht Weinfelden: Kurze Zeit nachdem das Thurgauer Obergericht einem Bauer zustimmend eine Frist von 19 Tagen als zu lang gerügt hatte, kommt in Erfahrung, dass die tagende Richterschaft (M. Bommer, H. Uhlmann, Suppleantin R. Müller) zwei Monate und eine Woche in Anspruch genommen hat, um einen Entscheid zu fällen. Laut Gesetz ist das Urteil in knapper Form im Anschluss an die Gerichtsverhandlung zu eröffnen oder es wird umgehend zugestellt. Als er drei Wochen später nachfragte, gab ihm Gerichts-Vizepräsidentin Bommer zu wissen: „Das Urteil ist gefällt, aber der Gerichtschreiber hat keine Zeit zum Schreiben”, erzählt kopfschüttelnd Bauer Stefan Rieser aus Bürglen, der sich weitere sechs Wochen zu gedulden hatte, bevor er sein Urteil in Empfang nehmen konnte.

 

Der Fall - ein weiterer - ist jetzt vor dem Obergericht.

 

VSHF

 

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