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Communiqué 01.03.2010
01.03.2010
Autor: VSHF

PRO MEMORIA - Offener Brief vom 1. März 2000

10 Jahre-Jubiläum

 

Jedes Jahr um diese Zeit - seit 2000 - versenden wir den Offener Brief an Bundesanwalt Roschacher.

 

 

Die Zeit und seither die Ereignisse mit und um Valentin Roschacher haben uns Recht gegeben. Diese Gewissheit will im internationalen Jahr der Biodiversität geteilt werden mit allen, die den einprogrammierten Verlust in der Schweiz einer menschheitsbegleitenden Ackerpflanze beklagen. Eine Art Genozid im Nutzpflanzenbereich mit teuren Kollateralschäden bis tief hinein ins nationale Wirtschaftsleben, da ihm ein polyvalenter Rohstoff mit Weltmonopol entzogen wird. Denn: Die Schweiz ist das einzig verbleibende Land der Welt, wo der zweihäusige Agrarhanf noch angebaut wird/werden darf.

 

Heute aber will die Bundesverwaltung den heimischen Industriehanf ‚vermarihuanisieren’, sprich als Cannabis (Marihuana) etikettieren und so zum definitiven Verschwinden bringen. Es schrieb uns der kürzlich verstorbene alt-Direktor des Bundesamts für Justiz, Prof. Dr. Josef Voyame zum Thema Verdrängung des heimischen Hanfs: „Es ist der Beweis dafür, dass die Schweiz Vasall der USA geworden ist“.

 

Verantwortlich dafür zeichnen u. a. Bundesanwalt und USA-Fan Valentin Roschacher und seine Anhängerschaft, wie im Offenen Brief vom 1. März 2000  nachzulesen ist.

 

Achtungsvoll

VSHF



 
 
Der VSHF unterstützt Anbau und Vertrieb von einheimischem Agrar- und Industriehanf (sativa).
Der VSHF unterstützt weder das indische Hanfkraut (alias 'Marihuana'),
noch dessen Harzpräparat (alias 'Haschisch').





VSHF, Postfach, 9004 St.Gallen, Telefon/Fax: 071/672 62 40 Email: info@asac.ch