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Communiqués
Communiqué 28.10.2009
28.10.2009
Autor: VSHF

Steckborn (TG): Schockierendes Verhalten eines Richtergremiums

Richterliche Würde in Frage gestellt

 

Keine Beweisabnahme, ein leeres Dossier, keine Akten ausser von Polizei und Staathalteramt, keine Fragen, kein Interesse, ein Berufsrichter im Thema ohne Rechts- und Fachkenntnis, Beirichter als pro forma Statisten, – es steht der Kanton Thurgau je mehr je isolierter da in Sache Schweizer THC-armer (Futter)Hanf und richterliche Würde, meint Diplomagronom Heeb (62) aus Hochdorf (LU), der für die IG-Schwizerhanf am letzten Donnerstag die Steckborner Gerichtsverhandlung mitverfolgte.

 

Der wegen Besitz und Fütterung von legalem Futterhanf angeklagte Bauer D. Jud aus Hörhausen ist entrüstet: Bevor er, Jud, letzten Donnerstag das Schlusswort ergreifen konnte, hat Berufsrichter René Schwarz (Bezirksgericht Steckborn) schnell die Verhandlung als abgeschlossen erklärt und keine Beweismittel mehr zugelassen, es sei zu spät. Laut Gesetz ist aber eine Gerichtsverhandlung erst mit dem Schlusswort des Angeklagten geschlossen, erklärt Jud. Wahr ist, dass Berufsrichter Schwarz schon dabei war, die Verhandlung als abgeschlossen zu erklären, als im letzten Moment ein juristisch versierter Zuschauer einsprang. Sonst wäre Bauer Jud von Beginn bis Schluss der Gerichtsverhandlung keine 15 Minuten im Gerichtssaal gestanden, die drei Richter hätten 45 Minuten lang Pause gehabt bis zur nächsten Verhandlung mit genau gleichem Sachverhalt (Hanfwürfel). Hätten sich die auf ihre Verfahrensrechte pochenden Bauern nicht gewehrt, es wäre diese als ‘Justizposse’ bezeichnete, im letzten Moment verhinderte Gerichtsverhandlung tatsächlich im Stundentakt noch viermal über die Bühne gegangen - und in den nächsten Tagen noch sechs Mal (letzte Mitteilung). Kritisiert wird auch, dass die zwei Beirichter C. Tschanen und C. Ullmann die ganze Zeit stumm blieben: „Weil sie von der Sache nichts verstehen, sich gar nicht vorbereitet haben, pro forma Statisten sind, die unverdientes Sitzungsgeld einstecken”, entschlüsselt ein enervierter Zuschauer, der wie die meisten anderen zum ersten Mal einer Gerichtsverhandlung beiwohnt und über deren ‘unseriösen Verlauf’ skandalisiert ist.

 

Urteil schon festgesetzt?

„Richter Schwarz wird dem Bauer nicht Recht geben können, trotz allen Beweisen, weil er gar nichts anders machen kann, sonst hat er den ganzen Thurgauer Justizapparat gegen sich”, beurteilt die Zuschauerin Marianne Strasser aus Raperswilen. Weil er das den Bauern nicht ins Gesicht sagen darf, hat er das Urteil nicht mündlich eröffnet, wie es üblich ist, sondern macht es schriftlich per Post, meint der Beistand.

 

Weinfelden

Um 08.30 Uhr, am Freitag  30. Oktober 2009, findet sich vor dem Gericht wieder ein Bauer ein, der Hanfwürfel produziert hat.

 

VSHF









 
 
Der VSHF unterstützt Anbau und Vertrieb von einheimischem Agrar- und Industriehanf (sativa).
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