Neuigkeiten
Verein
Verkauf
Vademecum
Gesetzgebung
Wissenswertes
BetmG-Revision
Cave iudicem
Communiqués
Presse
Kontakt
Seite weiterempfehlen


 
<< zurück




Communiqués
Communiqué 20.10.2009
20.10.2009
Autor: VSHF

Bauernaufstand gegen einen Thurgauer Richter

Gerichtsverhandlungen im SBB-Stundentakt

Donnerstag 22. Oktober 2009: 14.15, 15.15, 16.15, 17.15, 18.15

 

In Sachen Schweizer Industriehanf begehen Thurgauer Justizmagistraten Wege, die von schweizweiter Einzigartigkeit gekennzeichnet sind (siehe vorgängige Mitteilungen).

 

So hat Steckborner Gerichts-Präsident Dr. R. Schwarz fünf mit identischem Sachverhalt angeklagte Bauern vor Gericht im Stundentakt vorgeladen. Fünf andere Bauern treten an einem anderen Tag vor. Den ganzen Nachmittag soll alle sechzig Minuten eine neue Gerichtsverhandlung mit Dreier-Richterbesetzung eröffnet und abgeschlossen werden - mitsamt Beweisverfahren, Plädoyer, Gerichtsberatung und Schnaufpause. Wie in der Gerichtsordnung vorgeschrieben bekommt jeder Angeklagte sein Urteil schriftlich bevor er den Saal dem nächsten überlässt.

 

Das geht zeitlich nicht, klagten die Angeklagten beim Richter. „Genauso gut hätte er uns alle zusammen in einen Saal nehmen und kollektiv beurteilen können“ meint Willi Wittwer aus Helsighausen, ein rundum bekannter Lohnunternehmer, selber Produzent. Und überhaupt, wenn es an der 14.15-Verhandlung zu einem Schuldspruch kommt, dann gilt er automatisch auch bei allen anderen direkt aufeinander folgenden Verhandlungen von 15.15, 16.15, 17.15 und 18.15. Stimmt, antwortet Richter Schwarz einer Angeklagten, aber das sei nun mal so. Da sie aber einen neutralen, nicht vorbefassten Richter wollen, lassen sich zehn Vorgeladene entschuldigen, sie kommen ein anderes Mal. Antreten wird ein einziger Hanfanbauer, Schweinzüchter Daniel Jud aus Hörhausen, dem Thurgauer Dorf mit der schweizgrössten Futterhanf-Anbaudichte.

 

Alle anderen zehn Angeklagten haben Anrecht auf jedes Mal eine neue Dreier-Richterbesetzung. Im Ganzen sind also 30 nicht vorbefasste Richter aufzubieten. Beobachter meinen, dass dieses Justizimbroglio den Verwaltungs- und Justizbeamten des Thurgaus zuzuschreiben ist, einziger Kanton (mit LU) wo das harmlose, aus THC-freiem, wohlverstanden legalem Industriehanf (sativa non-indica; bis 2007 mit Eidg. Code 533 und Fr. 1'600.--/ha Direktzahlung) hergestellte Hanffutter noch als ‚Betäubungsmittel’ taxiert, dementsprechend behandelt und alsdann der überlasteten Strafgerichtsbarkeit übergeben wird.

 

Thurgau, Marihuanakanton

Thurgau ist der Kanton, wo jahrelang grosse, polizeibekannte Marihuanaanbauflächen prosperiert haben, ohne aber als solche taxiert, dementsprechend behandelt und der Strafjustiz übergeben worden wären. Von den Betroffenen bisher nicht dementiert kursiert das Gerücht von Geschenken, Sex oder anderen Vorteilen (siehe vorgängige Mitteilungen). So lebt der letzten Frühling arretierte Raperswilener Marihuana-Grossprozent (seine ungestörte Tätigkeit dauerte ganze sechs Jahre) in Ruhe, obwohl sein Prozess für die Sommerzeit angesagt worden war. „Bei ihm gibt es merkwürdigerweise keine Expressverfahren und Schnellprozesse wie bei uns“, kommentiert ein Angeklagter und: „Wer das ganze Theater ausgelöst hat, ist der Steckborner Vize-Statthalter Butti, früherer Ex-Polizist mit Migrationshintergrund, ganz ohne juristischen Kenntnisse, aber mit grosser Karrieremotivation und betont südländischem Geltungsdrang bei der Obrigkeit.“

 

VSHF

 

Mehr zum Thema?
Auf Suchmaschine klicken: ‚thurgau’ ‚marihuana’ ‚polizei’ ‚raperswilen’







 
 
Der VSHF unterstützt Anbau und Vertrieb von einheimischem Agrar- und Industriehanf (sativa).
Der VSHF unterstützt weder das indische Hanfkraut (alias 'Marihuana'),
noch dessen Harzpräparat (alias 'Haschisch').





VSHF, Postfach, 9004 St.Gallen, Telefon/Fax: 071/672 62 40 Email: info@asac.ch