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Communiqué 15.09.2009
15.09.2009
Autor: VSHF

Gerichte Signau und Aarwangen: Milchkuh soll Hanf fressen

Berner Untersuchungsrichter stemmen sich gegen Wissenschaft und Obergericht

 

Am kommenden Donnerstag um 13.30 Uhr findet im Amtshaus von Langnau eine unübliche Verhandlung statt: Gerichtspräsident Schmid soll anordnen, es sei einer Milchkuh Futterhanf zu verfüttern, um danach deren Milch auf den Stoff Tetrahydrocannabinol (THC) untersuchen zu lassen. Das will der Angeklagte, Bauer Robert Vogel aus Eggiwil, beantragen: „Das Obergericht vom Kanton Bern hat schon vor fünf Jahren deutlich gesagt, dass es kein THC in den Hanfwürfeln gibt“. Gleiches verlangt Bauer Markus Müller am Donnerstag um 14.00 Uhr am Gericht im Schloss Aarwangen.

 

Privatorganisation

Einige Berner Untersuchungsrichter wollen partout den THC-armen Futterhanf als Marihuana behandelt haben, ja sogar die daraus hergestellten Hanfwürfel seien Betäubungsmittel (sic). Sie sind Mitglied eines privaten Gremiums, der vom Berner Generalprokurator Weber gegründeten sogenannten Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS). Laut Aktivist Untersuchungsrichter Meier, der die zwei Strafverfolgungen eröffnet hat, ist der heimische THC-arme Futterhanf (sativa non-indica) verdecktes Marihuana und die Hanf-Futterwürfel sind eine gefährliche Ware, die vernichtet werden soll.

 

Marihuanakanton Bern

Andererseits ist im Kanton Bern jahrelang grossflächig Marihuana angebaut worden, dagegen die erwähnten Untersuchungsrichter nichts getan haben. Das Gerücht will, dass Polizeibeamte Vorteile ergattert haben. Das sei der Grund, warum sie gegen den harmlosen, THC-armen Futterhanf vorgehen, sozusagen als Ablenkung.

 

VSHF

 

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