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Communiqué 02.09.2009 |
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02.09.2009 |
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Autor:
VSHF |
Berner Obergericht schützt Hanfernte
Ein Untersuchungsrichter verweigert Gehorsam
Eine fünf Fussballfelder grosse Fläche Futterhanf wird am kommenden Donnerstag ab 10.00 Uhr geerntet. Dagegen stemmt sich das Bundesamt für Landwirtschaft und will es nicht zulassen.
„Hanffüttern ist wegen THC verboten. Wenn ein Kleinkind nur 2 dl Milch einer Kuh trinkt, die mit Hanf gefüttert wurde, hat es Halluzinationen“ präzisiert der Chef der Abteilung ‚Sicherheit’ in der bundeseigenen landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Posieux. Ob das BLW die Polizei aufs Feld schickt, um die Hanfernte zu verhindern, konnte auf Anfrage niemand beantworten.
Bauer Christian Otti aus Oberwil (BE) lacht darüber. Zusammen mit zwei Kollegen baut er 36'000 m2 heimischen Futterhanf (sativa non-indica) an, den er dann zu Würfel verarbeitet und weiterverkauft. „Das mit den Halluzinationen stimmt nicht“ sagt er. Das Obergericht hier im Kanton Bern habe festgestellt, dass Hanfwürfel keine Gefahr sind, weil der Stoff THC nur beim Rauchen entsteht.
Untersuchungsrichter Meier in Burgdorf teilt die Meinung der Berner Oberrichter nicht. Einem Bauer aus Wangenried hat er den THC-armen Futterhanf beschlagnahmt. Die Würfel gefährden in hohem Masse die Gesundheit von Mensch und Tier und müssten deswegen vernichtet werden.
VSHF
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Der VSHF unterstützt Anbau und Vertrieb von einheimischem
Agrar- und Industriehanf (sativa).
Der VSHF unterstützt weder das indische Hanfkraut (alias
'Marihuana'),
noch dessen Harzpräparat (alias 'Haschisch').

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