Neuigkeiten
Verein
Verkauf
Vademecum
Gesetzgebung
Wissenswertes
BetmG-Revision
Cave iudicem
Communiqués
Presse
Kontakt
Seite weiterempfehlen


 
<< zurück




Communiqués
Communiqué 22.08.2009
22.08.2009
Autor: VSHF

Thurgau: Wegen legalem Industriehanf müssen Oberrichter Ferien unterbrechen

‚Ausnahmegericht’ tagt

 

Normalerweise gibt es im Kanton Thurgau keine Gerichtsverhandlung im August (Gerichtsferien), die Regel wird streng eingehalten: Die Richterschaft braucht ein Pause, um à jour zu sein. So schreibt das Thurgauer Gesetz vor, dass Gerichtssitzungen nur im Notfall stattfinden dürfen, wenn es dringend ist, wirklich nicht anders geht.

 

Wegen legalem, THC-armem Hanf tagt am Dienstag, 25. August 2009 das Obergericht ausnahmsweise.

 

Acht Justizbeamte, sechs Thurgauer Oberrichter und zwei Obergerichtsschreiber/in müssen die Ferien unterbrechen. Staatsanwalt Riquet Heller war persönlich bei der Obergerichtsschreiberin interveniert, um die Sitzung zu organisieren. „Ich bitte sie, sehr geehrte Frau Gerichtschreiberin, meine Anstrengungen zu unterstützen“, es eile sehr „deshalb begründe ich meine Berufung sofort, ohne dass mir die Akten vorliegen“, heisst es in einem dem VSHF vorliegenden Dokument.

 

Drei Arbeitstage vor Beginn der Obergerichtsverhandlung reichte Staatsanwalt Riquet noch zwei Bundesgerichtsurteile ein. worauf ich anlässlich der Hauptverhandlung verweisen werde. Da es sich um komplizierte, langfädige Entscheide handelt, rege ich Ihnen an, die Urteile dem Angeklagten vor der Verhandlung zuzustellen“, bittet er die Oberrichter. Recherchen ergaben, dass diese Urteile drei Monate alt sind. Der Angeklagte bekam die gewichtigen Akten nur einen Arbeitstag vor der Gerichtsverhandlung, zu spät, um sie zu studieren.

 

Dringlichkeit wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots

Weitere Recherchen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft zwei Jahre lang den Fall von 2006 nicht behandelt hat. Weil die Verjährung am 22. September 2009 eintreten wird, wurde das Obergericht unter Druck gesetzt „damit sich der vorliegende Fall möglichst nicht durch Verjährung erledigt“, so in Staatsanwalt Hellers Kommunikation.

 

Warum die Oberrichter so etwas zulassen, ist die meist gestellte Frage des betroffenen Bauern. Die Angelegenheit sei so wie verjährt, weil der Fall bei Bedarf weiter gezogen wird.

 

VSHF






 
 
Der VSHF unterstützt Anbau und Vertrieb von einheimischem Agrar- und Industriehanf (sativa).
Der VSHF unterstützt weder das indische Hanfkraut (alias 'Marihuana'),
noch dessen Harzpräparat (alias 'Haschisch').





VSHF, Postfach, 9004 St.Gallen, Telefon/Fax: 071/672 62 40 Email: info@asac.ch