Neuigkeiten
Verein
Verkauf
Vademecum
Gesetzgebung
Wissenswertes
BetmG-Revision
Cave iudicem
Communiqués
Presse
Kontakt
Seite weiterempfehlen


 
<< zurück




Communiqués
Communiqué 19.08.2009
19.08.2009
Autor: VSHF

Gericht Arbon (TG): Industriehanf dreht Justizapparat-Skandalspirale weiter

St. Galler Anwalt involviert

 

Die Thurgauer Justizereignisse in Sachen heimischer Industriehanf lassen ernst zu nehmende Besorgungen aufkommen. Letzt bekannt gewordener Fall: Das Bezirksgericht Arbon verwechselte die Akten eines angeklagten Thurgauer Bauern mit jenen eines freigesprochenen St. Gallers.

 

Das Bezirksgericht Arbon in Dreierbesetzung, präsidiert vom St. Galler Anwalt und Doktor der Rechte, Urs Kaufmann, hat einen Thurgauer Bauern verurteilt, tonnenweise THC-freie Hanfwürfel zu vernichten. Besprochen haben die drei Richter aber die Hanfwürfel eines St. Galler Bauern, die seit langem schon verfüttert sind. Der St. Galler war zwei Jahre zuvor vom Obergericht St. Gallen freigesprochen und seine Würfel als legal erklärt und freigegeben worden. „Pflichtvergessenes Verhalten“ nennen die zwei betroffenen Bauern die Arboner Schlamperei, „und die zwei Mitrichter* haben das fertig erstellte Urteil gar nicht erst gelesen, sonst wäre ihnen der Irrtum aufgefallen.“

 

Die Angelegenheit wird am kommenden Dienstag beim Obergericht neu aufgerollt.

 

Eine Doppelklage liegt der Justizkommission und der Aufsichtsbehörde über das Richterwesen vor: Richter Kaufmann hat den Thurgauer Bauer ungebührlich auf das Urteil warten lassen. Auf Anfrage teilte die Gerichtskanzlei mit, der Richter sei dem diesbezüglichen Wunsch der Staatsanwaltschaft gefolgt. Laut Gesetz über die Strafrechtspflege ist aber dem Angeklagten das Urteil obligatorisch am Tag und am Schluss der Gerichtsverhandlung zu verkünden. Erst als vier Wochen verstrichen waren, und nachdem der Bauer wiederholt protestiert hatte, bemühte sich Richter/Anwalt Kaufmann zur längst fälligen Urteilsverkündung. „Dass Tanner, ein Bauer und zudem Präsident der Landwirtschaftskommission SVP/TG an diesem ‚Seich’ mitmacht, ist sehr enttäuschend“, meint ein SVP-Bauer, der ebenfalls heimischen, THC-freien Futterhanf anbaut und verfüttert.

 

Unübliche Praxis

Weniger schwer wiegt das unübliche Vorgehen des nebenamtlichen Richters und Anwalts in Personalunion. Er lässt sich Briefe und Pakete, die an das Arboner Gericht gerichtet sind, direkt seiner Kanzlei in St. Gallen zuschicken. Das schreibt er den Angeklagten vor, auf Kopfpapier des Arboner Gerichts, das mit einer St. Galler Telefonnummer versehen ist. Die angegebene Gerichts-Faxnummer ist die gleiche wie die der Anwaltspraxis, das Verfahrensgeheimnis wird so in beständiger Weise durch das Praxispersonal verletzt. 

 

VSHF

 

*Inge Ableggen, Mitglied Stadtparlament Arbon (SP); Moritz Tanner, Landwirt(SVP)






 
 
Der VSHF unterstützt Anbau und Vertrieb von einheimischem Agrar- und Industriehanf (sativa).
Der VSHF unterstützt weder das indische Hanfkraut (alias 'Marihuana'),
noch dessen Harzpräparat (alias 'Haschisch').





VSHF, Postfach, 9004 St.Gallen, Telefon/Fax: 071/672 62 40 Email: info@asac.ch