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Communiqué 07.08.2009
07.08.2009
Autor: VSHF

 Frauenfeld - Ein Bezirkstatthalter nötigt einen Bauern und zerstört ihm seine Hanfwürfel

 

Statthalter Müller (SVP), Frauenfeld, macht von seinem Amt Gebrauch, um einen fehlerhaften Parteikollegen zu schützen - so vor Jahren im Fall ‚Schweinemäster und Bezirksrichter Ulrich Iseli (SVP)’ - oder um seine persönlichen Ansichten durchzusetzen, auch wenn sein Benehmen offensichtlich gegen die geltende Rechtsordnung geht. Daran stört sich Statthalter Müller nicht.

 

So bedroht er heute einen  Bauer mit Straffolgen, wenn letzterer seine, wohlverstanden legal angebauten und hergestellten Hanfwürfel (26 Tonnen) nicht zerstört. “Wenn Sie die Würfel bei der „ROM“ in Frauenfeld zerstören, dann ist das Strafverfahren gegen Sie erledigt“, schreibt er dem Bauer, Anton Imhof, Aawangen. Laut Gesetz darf aber ein Statthalter ein eröffnetes Strafverfahren, wenn tatsächlich ein Straftatbestand existiert, nicht ‚erledigen’, sondern er muss das Verfahren mit einem Strafmandat abschliessen oder an das Gericht weiterleiten. Mit Falschinformationen (des Bauers Abnehmer sei Gegenstand eines Strafverfahrens) versucht Müller, den Bauern zu destabilisieren. Dazu Bauer Imhof: “Natürlich habe ich meine Hanfwürfel nicht zerstört. Die gehören nicht in die „ROM“, sondern in den Magen der Nutztiere.“

 

Verstoss gegen Handels- und Gewerbefreiheit

Statthalter Müller hatte dem Bauer Imhof schon 2007 seine Hanfwürfel zerstört, obwohl diese ganz legal einem Käufer aus St. Gallen hätten geliefert werden sollen. Der Schaden für den Bauer beläuft sich auf Fr. 5000.-- bis Fr. 6000.--.

 

Ohne juristische Kenntnisse

Statthalter Müller vertritt dem Bauern gegenüber den ‚irrigen’ Standpunkt, dass der Anbau von heimischem Industriehanf (THC-arm, bis 2007 Code 533, Fr. 1'600.--/ha Flächenbeitrag) an sich verboten sei. Dem ist nicht so: „Der Anbau dieser Sorte ist ganz legal“ bestätigt das Bundesamt für Landwirtschaft. „Nur im Thurgau findet man in Sachen heimischer Industriehanf Amtspersonen, die schamlos lügen wie Bezirkstatthalter Müller“, meint zur Sache ein anderer Bauer.

 

Marihuanakanton Thurgau

Wo auf einer Seite in rechtswidriger Weise und systematisch gegen den heimischen, legalen und THC-armen Hanf vorgegangen wurde, wird auf der anderen Seite eine grossflächige THC-intensive Marihuanaproduktion seit Jahren polizeilich geschützt. Der langjährige Marihuanaanbau in Raperswilen - vom VSHF publik gemacht (Communiqué 11.02.2009) – wird, Irrtum vorbehalten, von den Thurgauer Strafbehörden gar nicht erst untersucht.

 

VSHF



 
 
Der VSHF unterstützt Anbau und Vertrieb von einheimischem Agrar- und Industriehanf (sativa).
Der VSHF unterstützt weder das indische Hanfkraut (alias 'Marihuana'),
noch dessen Harzpräparat (alias 'Haschisch').





VSHF, Postfach, 9004 St.Gallen, Telefon/Fax: 071/672 62 40 Email: info@asac.ch