Thurgauer Rechtsvollzug: Schweizfremde Vorkommnisse
„Er bellte wie ein Hund“ - Bezirkstatthalter zu Gericht
Mit Vorwürfen gegen den Arboner Bezirkstatthalter Arnaldo Homberger erstritt ein Bauer aus Neukirch-Egnach vor Schranken des Arboner Bezirksgerichts seinen Freispruch. ‚Amtsmissbrauch, Willkür, Bruch gegen Treu und Glauben, Verstoss gegen das Beschleunigungsgebot, Irreführung von Rechtssuchenden’ wirft er dem hohen kantonalen Vollzugsbeamten vor. Angefangen hat es vor drei Jahren, als letzterer ihn wegen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) anklagte und seine aus legalem, THC-armen Industriehanf hergestellten Futterwürfel manu militari vom Bauernhof wegtransportieren liess. Nirgends in der Schweiz gibt es solches Verhalten.
Laut Verfahrensleiter Homberger handelt es sich um gefährliche, suchtbildende Betäubungsmittel. Ein Brief aus Bern belehrte ihn, also liess er die BetmG-Anklage fallen: „Als er mich befragte, war er ganz aufgeregt, er machte mir laufend Vorwürfe, bellte wie ein Hund, er verweigerte sich, meine Aussagen zu protokollieren“, beklagt sich der Bauer bei der Anklagekammer und „Zweimal hat er mir die Akteneinsicht verweigert“, lässt er die Staatsanwaltschaft wissen.
Rechtsverweigerung
16 Monate lang hat Statthalter Homberger trotz Mahnung einen Antrag des Bauern unbeantwortet liegen lassen – laut Strafprozessordnung musste die Antwort praktisch postwendend gegeben werden. Und am 3. Februar 2009 oder 35 Monate nach der BetmG-Beschlagnahmung verfügte er gegen den Bauern eine Busse von Fr. 1'000.--, wegen Verstoss gegen das Lebensmittelgesetz (LMG). Der Trick: A. Homberger hatte die von ihm als verbotene Betäubungsmittel (BetmG) beschlagnahmten Futterwürfel unterdessen hokus pokus zu verbotenen Lebensmitteln (LMG) umbenannt. Dagegen erhob der Bauer Einspruch und er bekam Recht.
Vor einer Woche hat der Bauer den Entscheid des Bezirksgerichts Arbon erhalten: Das Sitzen lassen der Angelegenheit hat zur Verjährung geführt, das Verfahren wird eingestellt, der freigesprochene Bauer erhält eine ‚angemessene Prozessentschädigung’, die Verfahrenskosten trägt der Staat.
Überforderte Bezirksstatthalter
Eine Sonderheit des Kantons Thurgau sind die mit untersuchungsrichterlichen Befugnissen ausgestatteten, jedoch juristisch ungebildeten Bezirkstatthalter, oftmals promovierte Polizisten, einer gar mit Emigrantenhintergrund. Diese Gegebenheit macht sich in Sachen Rechtssicherheit negativ bemerkbar, besonders beim heimischen, THC-armen Industrie- und Agrarhanf (bis 2007 mit Eidg. Code 533). Es wurden die rechtsunwissenden Bezirkstatthalter vom damaligen Ersten Staatsanwalt Pius Schwager dahin instruiert, den THC-armen, vom Bund unterstützten Industriehanf als verbotenes Betäubungsmittel (sic) zu behandeln. Einige Bezirkstatthalter folgen heute noch der Weisung Schwabs und greifen automatisch zum BetmG, und auch noch dann, wenn es sich um landwirtschaftlich hergestellte Futterwürfel handelt. Nirgends in der Schweiz gibt es solches Verhalten. Meint ein Bauerkollege, der im Nachbarbezirk unbeschwert den genau gleichen, THC-armen Industriehanf anbaut: „Richterliche Unabhängigkeit, das in der Verfassung verankerte Grundrecht, ist beim Bezirksamt ein hohles Wort. Die fragen beim Wort ‚Hanf’ die Kollegen bei der Polizei, wie sie sich verhalten sollen. Aber im Gesetz nachlesen, was steht, das tun sie eh nicht".
VSHF