Neuigkeiten
Verein
Verkauf
Vademecum
Gesetzgebung
Wissenswertes
BetmG-Revision
Cave iudicem
Communiqués
Presse
Kontakt
Seite weiterempfehlen


 
<< zurück




Communiqués
Communiqué 10.05.2009
10.05.2009
Autor: VSHF

Schweizer Industriehanf, Umweltschutz und Souveränität

Bundesrat Ueli Maurer informiert

 

Im Namen der IG-Schweizerhanf wurde gestern Samstag dem Bundesrat Ueli Maurer, anlässlich seines Besuchs im Kanton Freiburg, ein Geschenk überbracht. In seiner Eigenschaft als vormaliger Präsident des Verbands der Schweizerischen Gemüseproduzenten (VSGB) war er gekommen, um in Kerzers den neuen Seeländer Gemüsepfad zu eröffnen. Dabei sprach er über Preis und Wert der in der Schweiz hergestellten Lebensmittel.

 

Das Geschenk besteht aus einer wertvollen Flasche hofgemachtem Emmentaler Hanfblütensirups (stimmungserhellend), einem Sack Saatgut (Schweizer Agrar- und Industriehanf, sativa non-indica, THC-arm, bis 2007 mit Eidg. Code 533 und Fr. 1'600.--/ha Flächenbeitrag, offizielles Futtermittel für Nutztiere), einem von einem Freiburger Unternehmen hergestellten Ruhekissen (gefüllt mit Bio-Hirse und Bio-Schweizer Industriehanfblüten), mitsamt Presseauszügen über die praxiserwiesene, positive Wirkung des Schweizer Industriehanfs gegen den Feuerbrand.

 

BR Maurer, ehemaliger Sekretär der Zürcher Bauernverbandes, nahm das Geschenk lächelnd entgegen und bedankte sich herzlich, zumal es begleitet war von einer Botschaft des Parteikollegen Simon Schenk (BE): Es muss der Unterschied gemacht werden zwischen dem althergebrachten, THC-armen Industriehanf und dem THC-reichen Marihuana (Cannabis indica).

 

Umweltschutz

Der Einsatz eines Hanfpräparates im Gemüseanbau führt zu einer in Fachkreisen auf 30 % geschätzte Reduktion des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln und zu einer 10 - 20 % grösseren Ernte.

 

Souveränität

Im zweiten Weltkrieg wurde der Industriehanf zwecks Versorgung des Vaterlandes - teils obligatorisch - angebaut.

 

VSHF

 

Mehr zum Thema?

Auf Suchmaschine klicken: ‚Feuerbrand’

 


 

Intervention von Hr. Ständerat Theo Maissen (CVP- GR), Agronom ETH

Ständerat, Wintersession 2001

 

(vollständiger Text auf: www.admin.ch  Bundesversammlung)

 

Maissen Theo (C, GR): Mich interessiert aus agronomischer Sicht, wie es mit dem Anbau von traditionellen Hanfsorten steht. Ich möchte nicht, dass der Anbau von traditionellen Hanfsorten unnötig erschwert wird, im Gegenteil, ich möchte, dass er ermöglicht wird. Es geht hier um den Bauernhanf; ich werde deshalb nur noch vom Bauernhanf sprechen. Diese Hanfpflanzen sind vielseitig nutzbare Pflanzen. Nun ist es für mich so: Man weiss in etwa, in welcher Größenordnung sich der THC-Gehalt des Bauernhanfs bewegt - dieser liegt in der Regel im Bereich von 0,5 bis 2 Prozent, kann aber auch bis zu 3 Prozent gehen. Ein solcher Gehalt ist aber für die Herstellung als Drogenrohstoff, also für die Herstellung eigentlicher Drogen, nicht interessant, da sind die indischen Sorten interessanter, die ja einen THC-Gehalt von bis gegen 20 Prozent haben. Ich gehe davon aus, dass es grundsätzlich nicht verboten ist, Bauernhanf anzupflanzen und dass jene Pflanzen, die einen THC-Gehalt von weniger als 2,5 Prozent haben, nicht unter die Betäubungsmitteldefinition fallen. Das ist das, was ich diesen Texten entnehme. Das möchte ich zuhanden des Amtlichen Bulletins so festhalten. Wenn dem nicht widersprochen wird, gehe ich davon aus, dass dem so ist.

 

Beerli Christine (R, BE), für die Kommission: Einziges Kriterium für die Einteilung ist der THC-Gehalt. Dieser Gehalt wird in der Verordnung festgelegt. Im Entwurf der Verordnung ist 0,3 Prozent vorgesehen. All das, was unter 0,3 Prozent festzusetzen ist, das kann angebaut werden. Was unter dem in der Verordnung festzusetzenden Grenzwert liegt, ist frei handelbar.

Maissen Theo (C, GR): Ich habe den Ausführungen der Kommissionssprecherin und der Bundesrätin entnommen, dass in der Verordnung vorgesehen ist, die Grenze bei 0,3 Prozent THC festzulegen. Dazu muss ich festhalten, dass man damit die traditionellen Sorten, auch wenn man den Begriff „Bauernhanf“ nicht im Gesetz hat, der Betäubungsmitteldefinition unterwirft. Ich finde das problematisch. Ich finde das falsch, weil diese Sorten sehr niedrige THC-Gehalte haben, also als Drogenrohstoff nicht interessant sind, sondern für andere Zwecke verwendet werden, z. B. für Tee. Dieser Tee hat eine beruhigende Wirkung, genauso wie Baldriantee oder ähnliche Pflanzenprodukte.

 

Ich möchte daher dem Zweitrat empfehlen, dieser Frage nochmals nachzugehen. Ich habe mir überlegt, ob ich einen Antrag stellen soll, den THC-Gehalt im Gesetz festzulegen. Aber das macht keinen Sinn. Aber ich möchte Ihnen, Frau Bundesrätin, doch beliebt machen, dieser Frage für die Beratung im Nationalrat noch einmal nachzugehen: Wie kann man für die traditionellen, einheimischen Pflanzen im Bereich zwischen 0,3 Prozent und, von mir aus, etwa 2,5 Prozent THC eine Lösung finden? Hier sollte man eine Lösung in dem Sinne finden, dass diese Sorten nicht im gleichen Masse unter die Bestimmungen fallen wie die Hanfpflanzen, die als Drogenrohstoff dienen, wie die indischen Sorten, die bis zu 20 Prozent THC enthalten. Wenn ich das hier so deponieren kann, bin ich Ihnen sehr dankbar.

 


  

Siehe auch:

 

Botschaft des Bundesrates vom 9. März 2001, in Bundesblatt 2001, S. 3772:

Jedoch werden nur THC-reiche Hanfsorten unter diese Betäubungsmitteldefinition fallen und der entsprechenden strengen Kontrolle unterworfen werden“

 

Bundesrat, Antwort auf einfache Frage von NR Garbani (00.1028), 3. Juni 2000:

„Hanfkraut, das keine betäubende Wirkung hat, ist weder vom BetmG verboten noch bewilligungspflichtig“.

 


 






 
 
Der VSHF unterstützt Anbau und Vertrieb von einheimischem Agrar- und Industriehanf (sativa).
Der VSHF unterstützt weder das indische Hanfkraut (alias 'Marihuana'),
noch dessen Harzpräparat (alias 'Haschisch').





VSHF, Postfach, 9004 St.Gallen, Telefon/Fax: 071/672 62 40 Email: info@asac.ch