Neuigkeiten
Verein
Verkauf
Vademecum
Gesetzgebung
Wissenswertes
BetmG-Revision
Cave iudicem
Communiqués
Presse
Kontakt
Seite weiterempfehlen


 
<< zurück




Communiqués
Communiqué 06.05.2009
06.05.2009
Autor: VSHF

Schweizer Industriehanf

 

Thurgau: Rechtsverzögerung, Schlamperei, Verstoss gegen das Beschleunigungsprinzip, Rechtsunwissen, Amtsmissbrauch, …

Statthalter A. Homberger angeschuldigt

 

Morgen Donnerstag, um 15.15 Uhr erscheint am Bezirksgericht Arbon ein Bauer, dem vor drei Jahren seine Hanfwürfel beschlagnahmt worden sind – seit drei Jahren wartet er auf einen Entscheid.

 

„Zuerst wurde ich wegen des Betäubungsmittelgesetzes angeklagt, das wurde fallengelassen. Dann ging es um das Landwirtschaftsgesetz, dann um das Lebensmittelgesetz … und niemand sagt etwas Gescheites. Statthalter Homberger sowieso nicht”, kommentiert Martin Brühlmann aus Neukirch.

 

Fr. 5.50 jede Fotokopie

Um dem Bauern die Aktenseinsicht zu erschweren, verlangte Statthalter Homberberger Fr. 5.-- für jede Kopie. Bauer Brühlmann wendete sich an den eidgenössischen Preisüberwacher. Dessen Antwort: „Für 50 Fotokopien beträgt die Kanzleigebühr Fr. 28.--, laut Verordnung des Regierungsrates über die Gebühren der kantonalen Verwaltungsbehörden (SR 631.11).”

 

Thurgau Einzelfall

In allen anderen Kantonen ist die Herstellung von Futterwürfeln aus heimischem Industriehanf (THC-arm, bis 2007 mit Eidg. Code 533 und Fr. 1’600.--/ha Bundes-Direktzahlung) kein Problem. Der heimische Hanf ist auf der offiziellen Futtermittelliste des Bundes. Die Berner und St. Galler Obergerichte haben festgestellt - die Berner schon vor fünf Jahren -, dass das Füttern von Nutztieren mit heimischem, THC-armem Agrar- und Industriehanf rechtens ist.

 

Thurgau Marihuanakanton

Wo auf einer Seite in rechtswidriger Weise und systematisch gegen den heimischen Hanf vorgegangen wird, werden auf der anderen Seite seit Jahren in rechtswidriger Weise und systematisch grossflächige THC-intensive Marihuanaproduktionen toleriert. Die Felder in Raperswilen und Neuwilen sind nicht die einzigen Marihuanafelder, die in den letzten Jahren im Thurgau von der Kapo stillschweigend ‘übersehen’ wurden, kommentiert ein betroffener Thurgauer Bauer.

 

VSHF

 

Mehr zum Thema?

Auf Suchmaschine klicken: ‚Thurgau’









 
 
Der VSHF unterstützt Anbau und Vertrieb von einheimischem Agrar- und Industriehanf (sativa).
Der VSHF unterstützt weder das indische Hanfkraut (alias 'Marihuana'),
noch dessen Harzpräparat (alias 'Haschisch').





VSHF, Postfach, 9004 St.Gallen, Telefon/Fax: 071/672 62 40 Email: info@asac.ch