Schweizer Industriehanf
Thurgau: Rechtsverzögerung, Schlamperei, Verstoss gegen das Beschleunigungsprinzip, Rechtsunwissen, Amtsmissbrauch, …
Statthalter A. Homberger angeschuldigt
Morgen Donnerstag, um 15.15 Uhr erscheint am Bezirksgericht Arbon ein Bauer, dem vor drei Jahren seine Hanfwürfel beschlagnahmt worden sind – seit drei Jahren wartet er auf einen Entscheid.
„Zuerst wurde ich wegen des Betäubungsmittelgesetzes angeklagt, das wurde fallengelassen. Dann ging es um das Landwirtschaftsgesetz, dann um das Lebensmittelgesetz … und niemand sagt etwas Gescheites. Statthalter Homberger sowieso nicht”, kommentiert Martin Brühlmann aus Neukirch.
Fr. 5.50 jede Fotokopie
Um dem Bauern die Aktenseinsicht zu erschweren, verlangte Statthalter Homberberger Fr. 5.-- für jede Kopie. Bauer Brühlmann wendete sich an den eidgenössischen Preisüberwacher. Dessen Antwort: „Für 50 Fotokopien beträgt die Kanzleigebühr Fr. 28.--, laut Verordnung des Regierungsrates über die Gebühren der kantonalen Verwaltungsbehörden (SR 631.11).”
Thurgau Einzelfall
In allen anderen Kantonen ist die Herstellung von Futterwürfeln aus heimischem Industriehanf (THC-arm, bis 2007 mit Eidg. Code 533 und Fr. 1’600.--/ha Bundes-Direktzahlung) kein Problem. Der heimische Hanf ist auf der offiziellen Futtermittelliste des Bundes. Die Berner und St. Galler Obergerichte haben festgestellt - die Berner schon vor fünf Jahren -, dass das Füttern von Nutztieren mit heimischem, THC-armem Agrar- und Industriehanf rechtens ist.
Thurgau Marihuanakanton
Wo auf einer Seite in rechtswidriger Weise und systematisch gegen den heimischen Hanf vorgegangen wird, werden auf der anderen Seite seit Jahren in rechtswidriger Weise und systematisch grossflächige THC-intensive Marihuanaproduktionen toleriert. Die Felder in Raperswilen und Neuwilen sind nicht die einzigen Marihuanafelder, die in den letzten Jahren im Thurgau von der Kapo stillschweigend ‘übersehen’ wurden, kommentiert ein betroffener Thurgauer Bauer.
VSHF
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