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Communiqués
Communiqué 28.03.2009
28.03.2009
Autor: VSHF

Feuerbrand: Schweizer Industriehanf als Hoffnungsträger

Kollektiverlaubnis für alle bio-Betriebe in der Schweiz

 

Sehr erfreut gibt sich die IG-SCHWIZERHANF, nachdem bekannt geworden ist, dass Bio-Suisse (FiBL, Label Knospe) auf Initiative seiner Fachkommission ‚Obstbau’ vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Sonderbewilligung für die Durchführung von Versuchen mit Schweizer Industriehanf (sativa non indica, THC-arm, bis 2007 Eidg. Code 533, Fr. 1'600.-- Direktzahlung per ha) als Einsatzmittel gegen Feuerbrand beantragt und erhalten hat.

 

Diese Versuche sollen nachvollziehen und bestätigen, was die Praxis pragmatisch schon aufgezeigt hat, nämlich dass der heimische Industriehanf eine ausgesprochen effektive Wirkung, vorbeugend wie auch therapeutisch, auf den Feuerbrand hat. Schon seit 1900 ist die antibiotische Wirkung des zweihäusigen Agrarhanfs (sativa non indica) in der Fachliteratur beschrieben.

 

Beim Experiment wird ein flüssiger Hanfharzauszug eingesetzt. Hanfblüten werden in ein Lösungsmittel, bestehend aus einem Gemisch von denaturiertem Ethanol und Methylethylceton, eingetaucht, das Harz der Blüten löst sich auf und fliesst in das Lösungsmittel ein. Im Gegenteil zu den konventionellen Pflanzenmitteln ist das eingesetzte Hanfprodukt nebenwirkungslos und unschädlich für die nützliche Kleintierwelt (Bienen, Käfer, usw.).

 

Kupferloser Weinanbau

Glücklich über den Entscheid ist auch der Berner Winzer Werner Grosjean in Twann: „Ich habe die letzten zwei Jahre nur mit einem Hanfharz-Auszug gespritzt, ca. alle 10 Tage bis zur Reife. Von Kupfer brauche ich nur noch 10 % der üblichen Menge. Die Rebe ist sehr gesund! Die Parzellennachbarn waren überrascht über das Wachstum und die Gesundheit der Rebstöcke!“

 

Vorgehen

Landwirtschaftliche Betriebe, die mit Obstbäumen einen Versuch planen, müssen ihn bis zum 15. April 2009 anmelden; detaillierte Angaben zu Versuchparzelle und Sorte müssen bis spätestens am siebten Tag nach Versuchsbeginn gemeldet werden. Die Formulare und Instruktionen sind auf http://www.fibl.org/subdomain/hifu/hilfsstoffe/praxisversuche.html aufgeschaltet und zum Runterladen bereit. Damit wird sichergestellt, dass die Versuche begleitet werden, wie dies in der Bewilligung des BLW verfügt ist. Das FiBL wird über die Resultate einen Sammelbericht zu Händen des BLW zusammenstellen.

 

Auch Deutschland

Im Nachbarland findet ebenfalls ein Versuch statt mit dem Schweizer Produkt.

 

Und der Bund

Die Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW, die dem Eidg. Volkswirtwirtschaftsdepartement (EVD) zugeteilt ist, unternimmt dieses Jahr Versuche mit einem Hanfharz-Auszug, wie mitgeteilt wurde.

 

Mehr zum Thema?

Auf Suchmaschine klicken: ‚Feuerbrand’

 

VSHF

 


Pressetext

Praxisversuche mit Löschkalk und Hanfextrakt gegen Feuerbrand 2009

 

Löschkalk und Hanfextrakt wurden 2008 von einigen Anwendern unter Eigeninitiative erfolgreich gegen Feuerbrand eingesetzt. Da beide Produkte nicht über den offiziellen Zulassungsstatus verfügen, die Initianten jedoch der Meinung sind, dass das Potential sowohl des Hanfextrakts als auch des Löschkalks bei weitem noch nicht ausgeschöpft sind. Der Bioobstbauring Ostschweiz und die Schweizer Bioobstfachkommission haben das FiBL beauftragt, umfangreiche Praxisversuche mit beiden Mitteln zu begleiten. Das FiBL hat nun zusammen mit BIO Suisse beim BLW ein Sammelgesuch für eine Versuchsbewilligung eingereicht.

 

Gesucht werden nun möglichst viele Bio- und Nicht-Bio Betriebe mit Hoch- und Niederstamm-Kulturen, die unter kontrollierten Versuchsauflagen bei diesem Praxisversuch mitmachen.

 

Das Ziel ist, durch breit abgestützte Aussagen die Wirkung unter Beweis zu stellen und den Einsatz zu optimieren. In einem weiteren Schritt wird die Zulassung angestrebt.

 

Versuchsanträge sind bis zum 31. März 2009 zu stellen an:

Forschungsinstitut für Biolandbau FiBL, Frick, jacques.fuchs@fibl.org, 062 865 72 30

 

Einsatzempfehlungen vermitteln:

für Hanfextrakt: Jörg Rechsteiner

für Löschkalk: Heinrich Gubler

 

Damit die richtige Anwendung von Hanfextrakt und Löschkalk gewährleistet ist, laden wir alle Versuchsteilnehmer und weitere Interessierte zu einer Praxisveranstaltung ein. Diese findet am Freitag, 27. März 2009 von 14.00 - 17.00 Uhr bei Heinrich Gubler, Unterdorfstr. 5, 8507 Hörhausen, statt. Gezeigt werden Einsatzstrategie, Umgang mit Spritz- und Verstäubegeräten, Wirkungsweise und Vorsichtsmassnahmen.

 

Für Anmeldungen, Kontakte und detaillierte Anforderungen an den Versuch:

Jörg Rechsteiner, Rothenhausen, reche52@bluewin.ch, 076 539 03 66

Christoph Meili, Pfyn, meili.christoph@bluewin.ch, 052 763 13 57

Heinrich Gubler, Hörhauen, skigubler@bluewin.ch, 052 762 73 73



 
 
Der VSHF unterstützt Anbau und Vertrieb von einheimischem Agrar- und Industriehanf (sativa).
Der VSHF unterstützt weder das indische Hanfkraut (alias 'Marihuana'),
noch dessen Harzpräparat (alias 'Haschisch').





VSHF, Postfach, 9004 St.Gallen, Telefon/Fax: 071/672 62 40 Email: info@asac.ch