Neuigkeiten
Verein
Verkauf
Vademecum
Gesetzgebung
Wissenswertes
BetmG-Revision
Cave iudicem
Communiqués
Presse
Kontakt
Seite weiterempfehlen


 
<< zurück




Communiqués
Communiqué 23.02.2009
23.02.2009
Autor: VSHF

Heimischer Industriehanf

Wird die SP-Schweiz gegen zwei Mitglieder Klage einreichen?

 

 

Info Westschweizer Fernsehen, 23.2.2009:

Die Parteileitung der SP verlangt von der UBS die Einreichung einer Strafklage gegen Peter Kurer und Marcel Rohner. Die zwei Führungsleute kannten die Machenschaften, die darauf zielten, in den USA die Steuerbehörden zu hintergehen, behauptet die SP.

 

 

Die Leitung des Verein Schweizer (Bauern)Hanffreunde/innen (VSHF) verlangt von der SP die Einreichung einer Strafklage gegen Ruth Dreifuss und Otto Piller. Die zwei im Gesundheitswesen tätigen Führungsleute kannten die Machenschaften, die darauf zielten, in der Schweiz die Gesundheitsgesetzgebung zu hintergehen.

 

Illegale Machenschaften

SP-Mitglieder Bundesrätin Dreifuss, Vorsteherin des Eidg. Departements des Innern (EDI), und Otto Piller, Direktor des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV), waren brieflich über die Machenschaften des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) orientiert worden, doch intervenierten sie nicht.

 

‚Cannabis, Herba, Extractum’

Die von der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) zugelassenen Präparate aus heimischem Hanf waren auf der Liste A, Stichwort ‚Cannabis, Herba, Extractum’ (einheimischer Hanf, Blumen, Extrakt) verzeichnet. 1998 hat aber das IKS, im Verbund mit dem BAG, die wirksamen und nebeneffektlosen Hanfpräparate von der Liste A gestrichen, um wenige Monate aus den USA ein Synthesepräparat, MARINOL, zu importieren, obwohl dieses Präparat von den Ärzten als unwirksam betrachtet und von den US-Gesundheitsbehörden als gefährlich (Auslöser Halluzinationen, Depressionen) eingestuft wird. Der Hersteller selber (Roxane Laboratories) warnt: „MARINOL ist mit gleicher Vorsichtig zu verschreiben wie Morphin“.

 

Kostenverminderung

Die MARINOL-Behandlungskosten belaufen sich im Schnitt auf Fr. 25‘000.- bis Fr. 60‘000.- pro Patient und Jahr, die Behandlung mit Cannabis, Herba, Extractum’ lediglich einige Hundert Franken.

 

Die Hanfbehandlung senkt, laut Fachleuten, die Gesundheitskosten global um mindestens 10 %, sprich ca. 6 Milliarden Franken im Jahr. So viel kosten der Schweiz die oben erwähnten asozialen Machenschaften, die der persönlichen Bereicherung einiger wenigen gedient haben.

 

VSHF












 
 
Der VSHF unterstützt Anbau und Vertrieb von einheimischem Agrar- und Industriehanf (sativa).
Der VSHF unterstützt weder das indische Hanfkraut (alias 'Marihuana'),
noch dessen Harzpräparat (alias 'Haschisch').





VSHF, Postfach, 9004 St.Gallen, Telefon/Fax: 071/672 62 40 Email: info@asac.ch