Thurgau - Kantonspolizist X. und Untersuchungsrichter B. wegen Nötigung strafangezeigt
Bezirksamt Steckborn: Ausnahmezustand
Mit der eingereichten Strafanzeige will der Thurgauer Bauer Daniel Jud sich wehren, bei der Aufsichtsbehörde für seine Sache Gehör schaffen. In Hörhausen bewirtschaftet er seinen Betrieb, baut - anderen Bauern gleich - heimischen Industriehanf an (sativa non-indica, THC-arm, bis 2007 mit Eidg. Code 533 und Fr. 1'600.--/ha Direktzahlung vom Bund), presst ihn zu Futterwürfeln, die er dann den Hoftieren verfüttert. Der heimische Industriehanf ist nämlich gesundheitsfördernd und als nahrhaftes Futtermittel für Nutz- und Heimtiere auf der Eidg. Futtermittelliste eingetragen (Position 6,5, Kategorie 8).
Bauer Jud: “Ende letzten November sind Kantonspolizisten mit Streifenwagen auf meinem Hof aufgefahren, mit einem Hausdurchsuchungsbefehl, den Computer nahmen sie mit. Einer war ständig in Kontakt mit Hr. Butti. Wo die Futterwürfel sind, fragte er, wenn ich nichts sage, steckt er mich sofort ins Gefängnis und ich solle dann selber sehen, wer meine brüllenden Kühe melkt“.
Die Polizei war vom Steckborner Vizestatthalter Butti, amtend als Untersuchungsrichter, auf Juds Hof beordnet worden. Aber nicht nur bei Jud! Systematisch hat nämlich der gelernte Elektriker und ehemalige Kantonspolizist Butti alle legalen Hanffelder (THC-arm, 1,5%) in seinem Bezirk sowie das daraus hergestellte Futtermittel kurzum beschlagnahmt, in der Meinung, es handelt sich um Marihuana (indischer Hanf, Cannabis, 10 - 40% THC). Und so wurde der ungescholtene Bauer und nicht vorbestrafte Familienvater von Hörhausen polizeilich weggeführt und des Verbrechens gegen das Eidg. Betäubungsmittelgesetz angeschuldigt.
Wirres Verhalten
„Fragt man Hr. Butti an, kann er keine kohärenten Antworten geben“ informiert Bäuerin Marianne Strasser aus Raperswilen. „Mir sagte er zum Beispiel, dass nicht nur im Thurgau, sondern überall in der Schweiz der Futterhanf beschlagnahmt wird“ – was so nicht stimmt: Im Nachbarkanton St. Gallen hat das dortige Obergericht rechtskräftig geurteilt, dass es laut Schweizer Gesetz kein gültiges Futterhanfverbot gibt. Futterhanf ist nämlich THC-frei, haben die Berner Kantonsrichter schon 2004 festgestellt. Es wird fleissig angebaut und verfüttert. „Neben der Nationalstrasse habe ich 16'000 m2 Futterhanf, die Polizei weiss es, die Würfel sind zu einem guten Preis verkauft, alles ist i.O.“, bezeugt der Solothurner Bauer Dietschy.
Rollenwechsel
Kritisiert wird der normalerweise für Polizeieinsätze zuständige Statthalter Forrer, weil er seinen juristisch ungelernten Vize frei walten und schalten lässt, obwohl dabei die Grundprinzipien der Strafprozedur missachtet werden. So ist es der Polizei verboten, unter Druck zu setzen, mit hinderlichen Massnahmen einzuschüchtern, zu nötigen. Der Kanton Thurgau steht mit solch harschem Vorgehen betreffs THC-armen Industriehanf schweizweit ganz alleine da.
Zusammen mit dem nötigenden Polizisten wurde wegen vermutlicher Mittäterschaft oder Anstiftung auch Vize Butti strafrechtlich verzeigt, „weil ich mir vorstelle, dass er vom Polizisten telefonisch auf dem Laufenden gehalten wurde“, meint Bauer Jud, der dessen Ausstand verlangt hat. Die Angelegenheit ist bei der Anklagekammer hängig.
VSHF
|