Volksabstimmung vom 30. November 2008: BetmG-Revision
Geheimer Plan zur Illegalisierung des Schweizer Industriehanfes
Schweizer Stimmvolk und Gesetzgeber von BR Leuthard düpiert
Die beratenden National- und Ständeräte haben vom Prozedere nichts mitbekommen, die Bundesverwaltung hat sie schön reingelegt und somit auch die ganze Bundesversammlung, die den Text in gutem Glauben gutgeheissen und zum Gesetz gemacht hat.
Einer vertraulichen Dienstnote des Bundesamts gegen Landwirtschaft (BLW) ist zu entnehmen, was bisher nur als Rumor galt: Die BetmG- Revision wurde absichtlich so verfasst, um den Weg frei zu machen zur Illegalisierung - ein langjähriges Bestreben der Bundesverwaltung - des heimischen, THC-armen Industriehanfs (sativa non-indica, Eidg. Code 533, Direktzahlung). Auf die Frage, ob nach der Revision der Schweizer Industriehanf zur illegalen Pflanze erklärt wird, antwortet ein hoher EDI-Beamter, Martin Büschi: „Auf das Gesetz bezogen ist die Antwort „Ja“.
Bauern Nationalräte übergangen
Dies obwohl eine Vielzahl von Nationalräten, die mit der Landwirtschaft verbunden sind, ein Manifest ('pro Bauernhanf'-Manifest) unterzeichnet hat, wonach der THC-arme Schweizer Industriehanf, oder Bauernhanf, nicht der BetmG-Gesetzgebung unterstellt werden soll. Tenor: “Bis 3 % THC ist es Industriehanf!“
Bündner Nationalrat hintergangen
Das jetzige Vorstandsmitglied des Schweizer Bauernverbandes, Bergbauer Hansjörg Hassler (SVP), wollte im Gesetz einschreiben lassen, dass der THC-arme Bauernhanf Hanf weiterhin frei angebaut werden kann. Vom BLW wurde er überzeugt, dass dies nicht nötig sei, weil die Revision den heimischen Industriehanf nicht tangieren wird (sic).
BR Doris Leuthard
Um den Geheimplan zur ermöglichen, musste zuerst dessen legaler Status: Eine vom Bund anerkannte legale und bundesgelderberechtigte Ackerkultur, aufgehoben werden. Dies bewerkstelligte BR Doris Leuthard, indem sie dem nichtsahnenden Gesamtbundesrat eine Verfügung unterjubelte, wonach der Eidgenössische Erkennungscode 533 für den Industriehanf ab 2008 gestrichen wird. Eine klar illegale Verfügung, verstösst sie gegen das verfassungsrechtlich geschützte Prinzip der Gleichbehandlung.
Steuergelder für ausländischen Industriehanf
Das BLW zahlt nämlich weiterhin Beträge aus an den französisch-importierten Industriehanf (Code 552), obwohl diese Sorte - bei Erhitzung - genau gleich viel THC aufweist wie der heimische Industriehanf (0,3 – 3 %), wie dies wiederholte Untersuchungen aufgezeigt haben.
VSHF
Aktuell!
Vorsicht vor NZZ-Berichterstattung: Marihuanadealer und Randständige werden als Hanfbauern vorgestellt!
Mit Ausnahme des NZZ-Artikels ist die Information aus technischen Gründen erst später online.
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