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Communiqué 17.10.2008
17.10.2008
Autor: VSHF

HANFINITIATIVE: Bauern empfehlen Ablehnung - ‘Etikettenschwindel’ im Vordergrund

 

Die Interessengemeinschaft IG Schweizer Hanf trägt nach aussen die Interessen jener Landwirte, Fabrikanten und Kaufleute, die den heimischen Hanf (sativa non-indica) kennen, anbauen, bearbeiten und verwerten. Die IG Schweizer Hanf sieht im Vordergrund der Hanfinitiative, die am 30. November 2008 zur Abstimmung kommt, einen ‘Etikettenschwindel’ sowie eine ernste Gefahr für den heute freien Anbau von heimischem Agrar- und Industriehanf (sativa non-indica), auch Bauernhanf genannt (bis 2007 mit Eidg. Code 533 versehen und vom Bund mit Fr. 1'600.--/ha subventioniert).

 

Etikettenschwindel

“Die so genannte Hanfinitiative oder Hanfliberalisierung hat mit Hanf nichts zu tun, Hanf ist ja frei, braucht also nicht liberalisiert zu werden. Den Initianten geht es nicht um Hanf, sondern um Cannabis, alias Rauchhanf (indica), und um Haschisch. Deshalb sollte die Initiative, ginge es ehrlich zu, ‘Cannabisinitiative’ oder ‘Haschischinitiative‘ heissen”, meint ein Exponent der IG Schweizer Hanf, Agroingenieur Karl Heeb aus Hochdorf (LU). Laut ihm muss die Hanfinitiative abgelehnt werden, weil sie für den Schweizer Hanf schädlich ist.

 

… und Gefahr

Wird die Initiative angenommen, dann gilt jegliche Hanfpflanze als Marihuana und wird dementsprechend behandelt, dann wird beim Bund der Unterschied zwischen Bauernhanf (sativa non-indica) und indischem Hanf (Cannabis) nicht mehr gemacht. Es verschwindet der liberale, auf Eigenverantwortlichkeit beruhende und heute gut funktionierende Rechtsstatus des heimischen Agrar- und Industriehanfes, dieser kann dann nicht mehr frei angebaut werden und wenn, dann nur noch mit Erlaubnis und zeitaufwendigen Auflagen. Der Verlust wäre gross.

 

Hanfeinsatz auf dem Bauernbetrieb

Der in der Schweiz eingesetzte THC-arme Agrar- und Industriehanf Hanf ist identisch mit der früher im mitteleuropäischen Agrarraum rege angebauten Pflanze Sativa non-indica, bekannt und geschätzt als Bodenverbesserer, umweltneutraler Rohstoff in bester Qualität und gesundheitsförderndes Lebens- und Futtermittel. Hanf (sativa non-indica) ermöglicht eine Ertrags- und Gewinnsteigerung von 5 bis 10 % im Ackerbau, dank weniger Pflanzenschutz und besserem Wachstum. In der Tierhaltung - dank erhöhter Lebenskraft, guter Gesundheit und viel weniger Medikation- wird ein schnellerer Zuwachs der Fleisch- und Milchmenge festgestellt. Rund 5000 Mengen an Saatgut sativa non-indica wurden in den letzten sechs Jahren abgesetzt.

 

VSHF


Schweizer Bauer vom 8. November 2008

 

Hanf-Initiative: Hanfbauern empfehlen Ablehnung

 

Die in der IG Schweizer Hanf vereinten Hanfbauern sehen in der Hanf-Initiative, die am 30. November zur Abstimmung kommt, einen Etikettenschwindel. Sie sei eine Gefahr für den freien Anbau von heimischem Agrar- und Industriehanf, den Bauernhanf.

 

Die Hanf-Initiative habe mit Hanf nichts zu tun, heisst es in einer Mitteilung des Vereins Schweizer (Bauern)Hanffreunde/innen. Hanf sei ja frei, brauche also nicht liberalisiert zu werden.

 

Den Initianten gehe es nicht um Hanf, sondern um Cannabis (Rauchhanf) und Haschisch. Deshalb sollte die Initiative Cannabis-Initiative oder Haschisch-Initiative heissen.

 

Würde die Initiative angenommen, dann gälte jegliche Hanfpflanze als Marihuana und würde dementsprechend behandelt. Der THC-arme Agrar- und Industriehanf (sativa non-indica) könnte nicht mehr frei angebaut werden und wenn, dann nur noch mit Erlaubnis und zeitaufwendigen Auflagen. Der Verlust wäre gross.

 

Die Hanf-Initiative verlangt, dass der Konsum von psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze straffrei wird. Für den Eigenbedarf sollen Besitz, Erwerb und Anbau erlaubt sein. Der Bund müsste dabei dem Jugendschutz in angemessener Art Rechnung tragen und Regeln für Anbau und Handel der Substanzen erlassen.

 




 
 
Der VSHF unterstützt Anbau und Vertrieb von einheimischem Agrar- und Industriehanf (sativa).
Der VSHF unterstützt weder das indische Hanfkraut (alias 'Marihuana'),
noch dessen Harzpräparat (alias 'Haschisch').





VSHF, Postfach, 9004 St.Gallen, Telefon/Fax: 071/672 62 40 Email: info@asac.ch