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Wissenswertes
Wolf und Schweizer Hanf in Graubünden
12.12.2007
Autor: VSHF

Intervention von Theo Maissen (CVP- GR), Agronom ETH

Ständerat, Wintersession 2001

 

(vollständiger Text auf: www.admin.ch Bundesversammlung)

                                  

Maissen Theo (C, GR): Mich interessiert aus agronomischer Sicht, wie es mit dem Anbau von traditionellen Hanfsorten steht. Ich möchte nicht, dass der Anbau von traditionellen Hanfsorten unnötig erschwert wird, im Gegenteil, ich möchte, dass er ermöglicht wird. Es geht hier um den Bauernhanf; ich werde deshalb nur noch vom Bauernhanf sprechen. Diese Hanfpflanzen sind vielseitig nutzbare Pflanzen. Nun ist es für mich so: Man weiss in etwa, in welcher Größenordnung sich der THC-Gehalt des Bauernhanfs bewegt - dieser liegt in der Regel im Bereich von 0,5 bis 2 Prozent, kann aber auch bis zu 3 Prozent gehen. Ein solcher Gehalt ist aber für die Herstellung als Drogenrohstoff, also für die Herstellung eigentlicher Drogen, nicht interessant, da sind die indischen Sorten interessanter, die ja einen THC-Gehalt von bis gegen 20 Prozent haben. Ich gehe davon aus, dass  es grundsätzlich nicht verboten ist, Bauernhanf anzupflanzen und dass jene Pflanzen, die einen THC-Gehalt von weniger als 2,5 Prozent haben, nicht unter die Betäubungsmitteldefinition fallen. Das ist das, was ich diesen Texten entnehme. Das möchte ich zuhanden des Amtlichen Bulletins so festhalten. Wenn dem nicht widersprochen wird, gehe ich davon aus, dass dem so ist.

 

Beerli Christine (R, BE), für die Kommission: Einziges Kriterium für die Einteilung ist der THC-Gehalt. Dieser Gehalt wird in der Verordnung festgelegt. Im Entwurf der Verordnung ist 0,3 Prozent vorgesehen. All das, was unter 0,3 Prozent festzusetzen ist, das kann angebaut werden. Was unter dem in der Verordnung festzusetzenden Grenzwert liegt, ist frei handelbar.

 

Maissen Theo (C, GR): Ich habe den Ausführungen der Kommissionssprecherin und der Bundesrätin entnommen, dass in der Verordnung vorgesehen ist, die Grenze bei 0,3 Prozent THC festzulegen. Dazu muss ich festhalten, dass man damit die traditionellen Sorten der Betäubungsmitteldefinition unterwirft. Ich finde das problematisch. Ich finde das falsch, weil diese Sorten sehr niedrige THC-Gehalte haben, also als Drogenrohstoff nicht interessant sind, sondern für andere Zwecke verwendet werden, z. B. für Tee. Dieser Tee hat eine beruhigende Wirkung, genauso wie Baldriantee oder ähnliche Pflanzenprodukte.

 

Ich möchte daher dem Zweitrat empfehlen, dieser Frage nochmals nachzugehen. Ich habe mir überlegt, ob ich einen Antrag stellen soll, den THC-Gehalt im Gesetz festzulegen. Aber das macht keinen Sinn. Aber ich möchte Ihnen, Frau Bundesrätin, doch beliebt machen, dieser Frage für die Beratung im Nationalrat noch einmal nachzugehen: Wie kann man für die traditionellen, einheimischen Pflanzen im Bereich zwischen 0,3 Prozent und, von mir aus, etwa 2,5 Prozent THC eine Lösung finden? Hier sollte man eine Lösung in dem Sinne finden, dass diese Sorten nicht im gleichen Masse unter die Bestimmungen fallen wie die Hanfpflanzen, die als Drogenrohstoff dienen, wie die indischen Sorten, die bis zu 20 Prozent THC enthalten. Wenn ich das hier so deponieren kann, bin ich Ihnen sehr dankbar.









 
 





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