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Warning: Variable passed to each() is not an array or object in /var/www/vhosts/asac.ch/httpdocs/neu/gesetzgebung.php on line 18 - VSHF - ASAC - Verein Schweizer (Bauern)Hanffreunde und -freundinnen
G e s e t z
Die
Rubrik 'Gesetz' verhilft zu Klarheit, denn hier findet man
diejenigen Gesetzestexte, die in der Schweiz in Sache Hanfkraut
anwendbar sind. Es ist dies primär das Betäubungsmittelgesetz
(BetmG), das in für jedermann verbindlicher Weise den gesetzlichen
Rahmen des Hanf und dessen Nutzung festlegt. Einzig das BetmG hat
Rechtskraft in Sachen Hanf. Was sich nicht im BtmG befindet - zBsp
THC-, zählt nicht, hat keine Rechtskraft und ist nicht strafbar,
gemäß dem staatsrechtlichen Grundprinzip, daß "nur
strafbar ist, wer eine Tat begeht, die das Gesetz ausdrücklich
mit Strafe bedroht" (Art. 1 Schweizerisches Strafgesetzbuch).
Die parlamentarische Debatte ist genau in der gewollten Form in
das BetmG umgesetzt worden. Der Text des BetmG ermöglicht demnach
den Vergleich de gefällten Richterspruchs mit dem Willen des
schweizerischen Gesetzgebers und somit den objektiv gesicherten
Rückschluss, ob das schweizerische BetmG im konkreten Fall
richtig angewendet wurde oder nicht.
Das BetmG wird ergänzt mit den Verordnungen des Bundesamts
für Gesundheit (BAG). Die BAG-Verordnungen dürfen nichts
enthalten, das dem BetmG widerspricht oder dessen Rahmen sprengt.
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat auch eine Verordnung
erlassen (Saatgutverordnung), die aber nur im strikt begrenzten
Rahmen des landwirtschaftlichen Anbaus von Hanf Rechtskraft hat
und auch nur soweit sie nicht gegen das BetmG oder gegen die Bundesverfassung
(Handels- und Gewerbe- freiheit) verstößt.
G e r i c h t s u r t e i l e u n
d V e r w a l t u n g s e n t s c h e i d e
Die
Gerichte sind berufen, den höchsten Ausdruck des schweizerischen
BetmG in idealer Weise auszusprechen, doch hat in Sachen Hanfkraut
das Rechtsgefühl einzelner Richter deutliche Risse bekommen:
Die verfügte Wahrheit ist ein Konstrukt, entstanden nicht durch
Wahrheitssuche im juristisch-naturwissenschaftlichen Sinn, sondern
durch Übernahme von ausserhalb des BetmG und im Widerspruch
zur schweizerischen Gesetzgebung stehenden Normen und Konzepte.
In dieser Rubrik werden Gerichtsurteile und Verwaltungsentscheide
gesammelt, die gegenüber VSHF-Mitgliedern und Drittpersonen
ergangen sind. Ausser einem Fall beziehen sich alle vom Bundesgericht
gefällten Hanfkraut-Urteile auf heutige oder gewesene VSHF-Mitglieder.
Voraussetzung für das richtige Beurteilen der Urteile ist die
vollständige Assimilierung der in den Vademecum' dargelegten
Rechtslage mit und um Hanfkraut. Es empfielt sich also, die verschiedenen
Vademecum' zu studieren, bevor man sich mit den hier publizierten
Urteilen auseinandersetzt.