Die BetmG-Revision verbietet was frei ist,
und bewilligt was verboten ist.
Ohne die vom VSHF eingeläutete Wiederbelebung des einheimischen
Hanfanbaus wäre es nie zu einer Revision gekommen. Eine Revision
war ja überhaupt nicht gefragt. Jedermann wußte ja, dass
Schweiz und Ausland die ganze Hanfkrautpflanze verboten hatten,
daß alles mit Hanf verboten ist. Es ist der Verdienst des
VSHF aufgezeigt zu haben -anno 1993 mit dem ersten Hanffeld im Wallis-,
daß in der Schweiz jederman mit Hanf walten und schalten darf,
wie es ihm beliebt. Nur eine Sache ist mit Hanf verboten: Konzentrate
herzustellen (Extrakt,Tinktur, Harzpräparate wie 'Haschisch'
oder Öl) und zu verkaufen. So wie es auch verboten ist, aus
Äpfeln unbefugt Schnaps zu gewinnen. Äpfel und Hanf werden
im Gesetz genau gleich behandelt.
Die BetmG-Revision nimmt der Schweiz den einheimischen Hanf (sativa
non-indica) weg, dem Volk ein Stück Tradition, den Bauern einen
rechten Verdienst, dem Gewerbe einen milliardenschweren Rohstoff
und den Kranken und Leidenden ein gutes Heil-und Linderungsmittel.
Fazit: Man nimmt allen alles weg und gibt dafür einigen wenigen
ein bißchen Haschisch. Zum Vergleich: Man nimmt einem Land
die Obstbäume weg und gibt dafür ein bißchen Schnaps.
Das ist die ganze Geschichte der BetmG-Revision.
Die Rubrik 'BetmG-Revision' erzählt
von Vordergründen, Hintergedanken und Revisionisten.